Offenlegungen
Öffentliche Bekanntmachung Ilmenau
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwieder-herstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen
In der
Gemeinde: Ilmenau
Gemarkung: Manebach
Flur(en): 1
Flurstück(e): 170/1
wurde eine
Grenzfeststellung
Grenzwiederherstellung
Abmarkung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 19.03.2026 bis 20.04.2026
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Mo-Do), 12:00 Uhr (Fr)
in den Räumen der
Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg Widerspruch erhoben werden.
Öffentliche Bekanntmachung Gräfenroda
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwieder-herstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen
In der
Gemeinde: Geratal
Gemarkung: Gräfenroda
Flur(en): 2
Flurstück(e): 131
wurde eine
Grenzfeststellung
Grenzwiederherstellung
Abmarkung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 27.03.26 bis 28.04.26
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Mo-Do), 12:00 Uhr (Fr)
in den Räumen der
Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg Widerspruch erhoben werden.
Öffentliche Bekanntmachung Sonneberg
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwieder-herstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen
In der
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Gemeinde: Sonneberg |
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Gemarkung: Unterlind |
Flur(en): 0 |
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Flurstück(e): 765/2, 765/1, 764/2, 755/2, 754/2, 723/2, 717/2, 714/2, 710/2, 709/2, 707/3, 705/4, 704/2 , 691/2, 604/2, 599/2, 598/2, 597/2, 597/1, 595/1, 592/2, 591/2, 590/2, 589/4, 588/2, 587/2, 582/2, 580/3, 580/2, 579/2, 439/2, 439/1, 429/2, 426/2, 421/2, 417/3, 417/2, 410/3, 410/2, , 07/2, 819, 818, 810, 809, 808, 807, 806, 805, 804, 803, 802, 801, 800, 799, 798, 797, 796, 792, 791, 790, 783, 782, 781, 780, 778, 776, 772, 771, 770, 769, 768, 767, 766, 763, 762, 758, 757, 753, 725, 724, 722, 721, 718, 713, 689, 596, 594, 593, 581, 578, 577, 576, 575, 574, 573, 572, 560, 556, 419, 415, 414, 411, 409, 406, 402, 401 |
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wurde eine
Grenzfeststellung
Grenzwiederherstellung
Abmarkung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 09.03.2026 bis 10.04.2026
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Mo-Do), 12:00 Uhr (Fr)
in den Räumen der
Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.