Offenlegungen

Öffentliche Bekanntmachung Ilmenau

  •  

    Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwieder-herstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

     

    In der

     

    Gemeinde: Ilmenau

     

     

    Gemarkung: Manebach

    Flur(en): 1

    Flurstück(e): 170/1

     

    wurde eine

     

    Grenzfeststellung

      Grenzwiederherstellung

    Abmarkung

     

    nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

     

    vom      19.03.2026                                                     bis    20.04.2026

     

    in der Zeit von   08:00 Uhr                                          bis    16:00 Uhr (Mo-Do), 12:00 Uhr (Fr)

     

    in den Räumen der

     

    Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg

     

    eingesehen werden.

     

    Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

     

    Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg Widerspruch erhoben werden.

Öffentliche Bekanntmachung Gräfenroda

  • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwieder-herstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

     

    In der

     

    Gemeinde: Geratal

     

     

    Gemarkung: Gräfenroda

    Flur(en): 2

    Flurstück(e): 131

     

    wurde eine

     

    Grenzfeststellung

      Grenzwiederherstellung

    Abmarkung

     

    nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

     

    vom      27.03.26                                                         bis    28.04.26

     

    in der Zeit von   08:00 Uhr                                          bis    16:00 Uhr (Mo-Do), 12:00 Uhr (Fr)

     

    in den Räumen der

     

    Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg

     

    eingesehen werden.

     

    Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

     

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

     

    Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg Widerspruch erhoben werden.

Öffentliche Bekanntmachung Sonneberg

 

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwieder-herstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

 

In der

 

Gemeinde: Sonneberg

 

 

Gemarkung: Unterlind

Flur(en): 0

 

Flurstück(e):

765/2, 765/1, 764/2, 755/2, 754/2, 723/2, 717/2, 714/2, 710/2, 709/2, 707/3, 705/4, 704/2 , 691/2, 604/2, 599/2, 598/2, 597/2, 597/1, 595/1, 592/2, 591/2, 590/2, 589/4, 588/2, 587/2, 582/2, 580/3, 580/2, 579/2, 439/2, 439/1, 429/2, 426/2, 421/2, 417/3, 417/2, 410/3, 410/2, , 07/2, 819, 818, 810, 809, 808, 807, 806, 805, 804, 803, 802, 801, 800, 799, 798, 797, 796, 792, 791, 790, 783, 782, 781, 780, 778, 776, 772, 771, 770, 769, 768, 767, 766, 763, 762, 758, 757, 753, 725, 724, 722, 721, 718, 713, 689, 596, 594, 593, 581, 578, 577, 576, 575, 574, 573, 572, 560, 556, 419, 415, 414, 411, 409, 406, 402, 401

 

wurde eine

 

  Grenzfeststellung

  Grenzwiederherstellung

  Abmarkung

 

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

 

vom  09.03.2026                                                         bis    10.04.2026

 

in der Zeit von   08:00 Uhr                                          bis    16:00 Uhr (Mo-Do), 12:00 Uhr (Fr)

 

in den Räumen der

 

Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg

 

eingesehen werden.

 

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.